Info zum Chat vom 29.05.2008 - Markenschutz und Patentrecht

Categories: Markenschutz und Patentrecht
Info zum Chat vom 29.05.2008 - Markenschutz und Patentrecht

Markenschutz und Patentrecht. Unternehmer entwickeln mittlerweile ein erhöhtes Bewusstsein für den rechtlichen Schutz ihrer Ideen, der Entwicklung eines Verfahrens oder eines Produktes und ihres Wissenskapitals. Dieser Schutz bewahrt vor Ideenklau, Nachahmern und Trittbrettfahrern. Hierzu bedarf es der Inanspruchnahme von Schutzrechten. Sie dienen einerseits zur Sicherung des geistigen Eigentums, einer Wettbewerbsstellung und als Schutz vor Verletzungen dieser Rechte durch Dritte. Anderseits dienen sie auch zur Kontrolle bezüglich bereits bestehender etwaiger Schutzrechte. In diesem Chat dreht sich alles rund um das Thema „Markenschutz und Patentrecht“: • Unterschied zwischen Markenschutz und Patentrecht? • Voraussetzungen für Marken- und Patentanmeldung? • Dauer eines Schutzrechtes? • Unterschied nationale und internationale Schutzrechte? • Richtige Recherche? • Sinn, Zweck, Kosten, Anmeldung von Markenschutz und Patenrecht? Und vor allem Ihre individuellen Fragen aus dem Geschäftsalltag an die ExpertInnen.   Unsere Experten: Dr. Hildegard Etz T : 01/ 534 24 215 E hildegard.etz@patentamt.at Dipl.-Ing. Christian Kögl T 01/ 534 24 440 E christian.koegl@patentamt.at Dr. Markus Stangl Leiter der Abteilung nationale Marken T 01/ 534 24 234 E markus.stangl@patentamt.at Österreichisches Patentamt Dresdner Straße 87 - 1200 Wien W www.patentamt.at Dr. Georg Buchtela, MAS Leiter Patent- und Lizenzmanagement Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH Ungargasse 37 - A-1030 Wien T +43 (1) 501 75 - 551 F +43 (1) 501 75 – 903 E g.buchtela@awsg.at W www.awsg.at   LESEN SIE AB HIER ALLE FRAGEN UND ANTWORTEN!