In Österreich sind Unternehmen ab 25 MitarbeiterInnen verpflichtet, pro 25 DienstnehmerInnen einen Menschen mit Behinderung zu beschäftigen. Für jede nicht besetzte Stelle, haben die Betriebe die so genannte Ausgleichstaxe (derzeit monatlich 213 Euro) zu bezahlen. Zahlreiche Fördermöglichkeiten des Bundessozialamts schaffen attraktive Rahmenbedingungen für die Anstellung von MitarbeiterInnen mit Behinderung. Im Rahmen der Aktion 500 erhalten Unternehmen für jeden zusätzlich eingestellten Menschen mit Behinderung, auf die Dauer von 6 Monaten, eine Förderung von € 600 pro Monat.
Auch Menschen mit Behinderung, die sich selbständig machen wollen, wird für ein halbes Jahr mit € 600 monatlich der Start erleichtert. Für Lehrlinge mit Behinderung wird die bisherige Förderung von € 400 im 1. Lehrjahr ebenfalls mit € 200 auf € 600 monatlich aufgestockt. Die Aktion 500 wurde von Sozialminister Hundstorfer bis 31.06.2009 verlängert.
Auch fördert das Bundessozialamt unter anderem die Schaffung eines entsprechenden Arbeitsplatzes mit einer Integrationsbeihilfe von bis zu 100 % der Lohnkosten. Weitere Förderungen wie die Arbeitsplatzsicherungsbeihilfe sowie Zuschüsse zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen können in Anspruch genommen werden. Finanzielle Unterstützung gibt es auch zum Beispiel für die behindertengerechte Adaptierung von Arbeitsplätzen.
Um die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderung ...