Erfindung mit Innovation für Patent
Categories: Markenschutz und Patentrecht
Written By: ExpertInnen
User Frage
Wer bitte beurteilt (nimmt sich Beurteilung heraus) meine Erfindung, ob sie innovativ genug ist, damit ich es als Patent anmelden darf? Oder ist das nur ein Schreckgespenst, das mir da zu Ohren gekommen ist. Habe gehört, dass eine Patenanmeldung vorher geprüft wird, ob sie überhaupt innovativ genug ist. Richtig oder falsch?
Antwort Patentamt Dr. Etz, DI. Kögl, Dr. Stangl
Etz:
Prinzipiell richtig, aber nicht ganz richtig verstanden: Ein Patent gibts nur auf Erfindungen /Gegenstände, die sowohl neu als auch erfinderisch sind. Neu bedeutet, es darf noch nie irgendwo veröffentlicht worden sein (Fachzeitschrift, Messe, Patent etc.). Erfinderisch bedeutet, es darf nicht eine Aneinanderreihung von Selbstverständlichkeiten sein oder eine Justament-Änderung. Beispiel: zehn Schrauben statt acht in einem Stuhl - ohne besondere Funktion, wohlgemerkt - sind nicht genug für ein Patent.
DAS wird tatsächlich vom Patentamt geprüft.
Ob Ihre Erfindung am Markt bestehen wird, Sie Lizenzen verkaufen können, etc., das bestimmt dann ohnehin der Kunde.